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Kosten

Die Kosten für die stationäre Hilfe im Wohnhaus des Amalie-Sieveking-Hauses  werden von einem Sozialhilfeleistungsträger (in der Regel der Landschaftsverband Westfalen Lippe) zum größten Teil übernommen. Lediglich für die Kosten der Unterkunft und der Verpflegung haben unsere Bewohnerinnen und Bewohner einen pauschalisierten Eigenanteil zu zahlen.

Die Höhe des Eigenanteils beträgt 696,60 € monatlich (Stand 01.01.2024).

Wir unterstützen unsere Bewohnerinnen und Bewohner unmittelbar bei der Aufnahme, ihren Leistungsanspruch beim Jobcenter zu beantragen. Die Unterstützung erhalten sie auch, wenn andere Leistungsansprüche bestehen, z. B. Arbeitslosengeld I, Rente oder Lohn aus Erwerbstätigkeit. Mit den jeweils realisierten Einkommen, kann der Eigenanteil bezahlt werden.

Unsere Bewohnerinnen und Bewohner erhalten von uns anfangs wöchentlich Verpflegungsgeld und einen freibleibenden Barbetrag ausgezahlt. Es wird angestrebt, das Eigengeld auf ein persönliches Girokonto der Bewohnerin oder des Bewohners zu überweisen.